KREAKTIVA Werbe und Veranstaltungs GmbH

Teilnahmebestimmungen für Aufsteller

1. Standmiete

Für eine Fläche, die von der Kreaktiva GmbH – im folgenden Veranstalter genannt -, dem Mieter – im folgenden Aufsteller genannt -, für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, hat dieser eine Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Die Höhe der Standmiete geht aus den Antragsformular hervor.

2. Auftragsbestätigung

Bei jeder Buchung, egal ob persönlich vor Ort oder per Post, per Fax oder per Email erhalten Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung. Sie enthält neben Ihrer Anschrift den Markt, das Marktdatum, wichtige Informationen für den Markt und Ihren Standplatz. Diese Quittung bringen Sie bitte als Original zur Veranstaltung mit. Bei Buchungen ab 3 Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie die Buchungsbestätigung direkt vor Ort

3. Die Standmiete muss so rechtzeitig vor der beantragten Veranstaltung beim Veranstalter eingehen, daß es diesem möglich ist, dem Aussteller auf postalischem Weg die Reservierungsbestätigung mit Standnummer zuzusenden. Ist dies dem Veranstalter aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich, so reserviert er die vom Aussteller gewünschte und bezahlte Fläche, weiterhin obliegt es dem Aussteller sich am Veranstaltungstag während der Aufbauzeiten beim Veranstaltungspersonal nach der für ihn reservierten Fläche und Standnummer zu erkundigen. Geht der Aussteller dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich der Veranstalter das Recht zur Weitervermietung der Fläche nach der Aufbauzeit vor. Sollte der Aufsteller erst kurz vor der Veranstaltung überwiesen haben, und noch keine Bestätigung vom Veranstalter erhalten haben, so hat der Aufsteller die Möglichkeit seine Standnummer vor der Veranstaltung telefonisch zu erfragen muss aber einen Quittungsbeleg für die Überweisung zur Veranstaltung mitbringen.

4. Die Standreservierungen erfolgen in Reihenfolge des Zahlungseinganges.

5. Der Aufbau erfolgt zu den, im Antragsformular angegebenen Zeiten. Der Veranstalter reserviert die gemietete Fläche bis zur Beendigung der Aufbauzeit und behält sich vor, diese anschließend anderweitig zu vergeben. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete entfällt nach dieser Zeit. In der Regel vergibt der Veranstalter bei rechtzeitiger Stornierung eine Gutschrift über die bereits geleistete Zahlung.

6. Die mit Standnummer versehene Zweitschrift der Reservierungsbestätigung ist am Veranstaltungstag bereit zu halten um einen reibungslosen Standaufbau gewährleisten zu können.

7. Sollte es dem Veranstalter am Veranstaltungstag nicht möglich sein, die beantragte und bezahlte Fläche zur Verfügung zu stellen, so hat der Aufsteller einen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete. Dies gilt auch für den Ausfall einer Veranstaltung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Veranstalter, wie z.B. Verdienstausfall, können nicht geltend gemacht werden.

8. Für Schäden (Gewalt, Diebstahl, Bruch, Unfall etc.), die den Aussteller auf dem Veranstaltungsgelände treffen wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

9. Der Aussteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Anspruch beschränkt sich auf die im Vertrag festgelegte und bezahlte Meterzahl.

10. Die Plätze werden vom Veranstalter bzw. dessen Personal zugewiesen. Eigenmächtiges Aufbauen ist verboten.

11. Der Aussteller ist verpflichtet seinen Stand bis Veranstaltungsende geöffnet zu halten. Weiterhin muß vor, neben und hinter dem Stand die Verkehrsfläche vom Aussteller sauber und in verkehrssicherem Zustand gehalten werden.

12. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist bedingt nur während der Auf- und Abbauzeiten erlaubt. Nach Beendigung der Aufbauzeit bis Veranstaltungsende ist das Befahren der Veranstaltungsfläche grundsätzlich verboten.

13. Der Verkauf von NS-Symbolen, kriegsverherrlichenden Schriften und Filmen, Hieb- Stich- und Feuerwaffen, jugendgefährdenden Schriften und Filmen sowie der Verkauf von lebenden Tieren ist verboten. Dies gilt auch für alle Arten von Nahrungs- und Genussmitteln, ausgenommen der vom Veranstalter schriftlich genehmigten.

14. Anfallende Abfälle sind vom Aufsteller selbst zu beseitigen. Bei starker Verunreinigung oder Beschädigung der Veranstaltungsanlagen durch den Aussteller, behält sich der Veranstalter die Geltungmachung etwaiger Schadenersatzansprüche gegen diesen vor.

15. Der Aussteller ist gemäß der Gewerbeordnung verpflichtet Name und Anschrift gut leserlich am Stand anzubringen.

16. Alle mündlichen Absprachen sind unwirksam. Änderungen des Vertrages oder Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform.

17. Aussteller die gegen einen oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen verstoßen, werden sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen, geschlossene Verträge sofort fristlos gekündigt und, wenn nötig, eine Räumung des Standes auf Kosten des Ausstellers durchgeführt.

18. Gerichtstand ist Hamburg


Kreaktiva Werbe und Veranstaltungs GmbH

Postfach 24, 25 558 Schenefeld – Info unter Tel. (04827) 24 79 Fax (04827) 12 20

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